In meiner Praxis biete ich Beratung, Diagnostik sowie Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 0 bis 21 Jahren sowie deren Bezugspersonen an. Dabei kommen Verhaltenstherapeutische Methoden zum Einsatz.

Die Verhaltenstherapie ist ein von den Krankenkassen anerkanntes Behandlungsverfahren und gilt derzeit als das am besten wissenschaftlich untersuchte Verfahren im Rahmen von Psychotherapie.

Verhaltenstherapie zielt darauf ab, problematisches Verhalten abzubauen und neue Kompetenzen aufzubauen bzw. bereits vorhandene Ressourcen zu verstärken. Dies geschieht, indem der Patient im Sinne der "Hilfe zur Selbsthilfe" befähigt wird, Einsicht in die Ursachen und Entstehungsgeschichte seiner Probleme zu erlangen. Die konkrete Formulierung individueller Therapieziele sowie die Anwendung geeigneter verhaltenstherapeutischer Interventionen erlauben es dem Patienten, problematisches Verhalten zu überwinden und neue Verhaltensweisen zu etablieren, sodass die beeinträchtigende Symptomatik abgebaut werden kann.


Sprechstunden & Probatorik

Bevor es zur Aufnahme einer Psychotherapie kommt, stehen uns bis zu 5 Sprechstunden (á 50 Minuten) sowie bis zu 6 Probatorische Sitzungen (á 50 Minuten) zur Verfügung. Im Rahmen der Sprechstunden klären wir, ob überhaupt ein Bedarf an Psychotherapie besteht, ob ggf. auch andere Hilfsangebote zielführend sind und welche Form der Psychotherapie die geeignete im individuellen Fall ist. Die Probatorischen Sitzungen dienen zum Einen der diagnostischen Abklärung und Sicherung der Diagnose. Zum Anderen bieten sie die Gelegenheit, herauszufinden , ob eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient/in und Therapeutin möglich ist. Ist dies nicht der Fall, ist ein Therapeutenwechsel zu empfehlen, da die Patient-Therapeuten-Beziehung einen signifikanten Einfluss auf den Behandlungserfolg hat. Alle diagnostischen Ergebnisse werden mit den Bezugspersonen sowie in altersgerechter Form mit dem Kind / Jugendlichen besprochen und das weitere Vorgehen gemeinsam festgelegt.

Kurz- und Langzeittherapie

Zeigt sich, dass eine behandlungsbedürftige Symptomatik vorliegt, wird der Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse können bis zu 24 Sitzung im Rahmen von bis zu 2 Kurzzeittherapien oder über 60 Sitzungen im Rahmen einer Langzeittherapie durchgeführt werden.

Die Sitzungen finden i.d.R. wöchentlich im Umfang von jeweils 50 Minuten statt. Bei Bedarf können die Sitzungen auch 14-tägig oder bis zu zwei Mal wöchentlich stattfinden. Doppelstunden sind im Rahmen verschiedener Interventionen ebenfalls durchführbar.

Darüber hinaus lege ich viel Wert auf regelmäßige Bezugspersonenstunden. Diese werden im Verhältnis 1:4 durchgeführt. D.h. etwa nach jeder 4. Therapiestunde des Kindes erfolgt eine Bezugspersonenstunde.

Behandlungsspektrum

Beratung, Diagnostik sowie verhaltenstherapeutische Interventionen im Rahmen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie können bspw. bei folgenden Problembereichen durchgeführt werden:

  • Angststörungen
  • Aufmerksamkeitsdefizits-Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS)
  • Anpassungsstörungen
  • Autismusspektrumsstörungen
  • Bindungsstörungen
  • Depressionen
  • Einnässen (Enuresis)
  • Einkoten (Enkopresis)
  • Emotionale Störungen
  • Essstörungen
  • Folgen von sexuellem Missbrauch
  • Lernstörungen
  • Mutismus
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Pubertätskrisen
  • Regulationsstörungen bei Säuglingen
  • Schlafstörungen
  • Schulabsentismus, Schulverweigerung, Schulangst
  • Selbstverletzendem Verhalten
  • Somatoformen Störungen (unklare körperliche Beschwerden)
  • Sozialen Ängste und sozialen Phobien
  • Störungen des Sozialverhaltens/ stark aggressivem und oppositionellem Verhalten
  • Stresssymptomatik
  • Ticstörungen
  • Trennungsängsten
  • Zwangsstörungen

Kosten

Die Kosten für Sprechstunden, Probatorik und Therapiesitzungen trägt für gesetzlich Versicherte in voller Höhe die Krankenkasse.

Bei privat Versicherten kann es Abweichungen geben. Es empfiehlt sich daher, vorab mit der privaten Krankenversicherung zu klären, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen erfolgt.

Mein Honorar stelle ich privat Versicherten und Selbstzahlern persönlich in Rechnung. Es richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).